Diddy legt Rassismusklage gegen Diageo wegen Tequila-Partnerschaft bei

Sean Diddy Combs und der Alkoholgigant Diageo einigten sich am Dienstag auf eine Einigung zur Beilegung eines Rechtsstreits über ihre gescheiterte Tequila-Partnerschaft und beendeten damit einen erbitterten Rechtsstreit, in dem der umkämpfte Hip-Hop-Star und Mogul dem Unternehmen Rassismus vorwarf.

Combs, der nun mit mehreren Klagen wegen sexueller Belästigung konfrontiert ist, behauptete in der Klage, dass Diageo gegen ihre Vereinbarung verstoßen habe, indem er seine Tequila-Marke DeLeón nicht angemessen unterstützt habe. Dabei warf er Diageo vor, seine Produktlinie schlechter zu behandeln als andere, weil er Schwarz sei.

Die detaillierten Bedingungen der Einigung am Dienstag wurden nicht bekannt gegeben, aber Diageo und Combs sagten in einer gemeinsamen Erklärung, dass die Vereinbarung dazu führen würde, dass die beiden keine laufende Geschäftsbeziehung mehr hätten und Combs von jeglicher weiteren Beteiligung nicht nur an DeLeón, sondern auch am beliebten Cîroc-Wodka des Unternehmens ausgeschlossen wäre.

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Sean Combs und Diageo seien nun übereingekommen, alle Streitigkeiten zwischen ihnen beizulegen, erklärten beide Seiten in einer gemeinsamen Erklärung. Herr Combs hat alle seine Anschuldigungen gegenüber Diageo zurückgezogen und wird seine Klagen gegen Diageo freiwillig und vorbehaltlos abweisen.

Die abrupte Einigung mit Diageo kam zustande, als Combs mehrfach wegen sexueller Übergriffe angeklagt wurde. Nachdem er eine im November von seiner langjährigen Liebespartnerin Cassie eingereichte Vergewaltigungsklage schnell beigelegt hatte, wurde er schnell erneut von drei verschiedenen Frauen wegen ähnlicher Anschuldigungen verklagt. Diddy hat alle derartigen Anschuldigungen entschieden zurückgewiesen und geschworen, seinen Namen vor Gericht reinzuwaschen.

Bevor einer dieser Vorwürfe ans Licht kam, verklagte Combs im Mai Diageo mit der Begründung, das Unternehmen habe gegen seinen Partnerschaftsvertrag für DeLeón verstoßen. Aber er ging noch viel weiter und behauptete, Diageo habe den Tequila als schwarze Marke typisiert, die nur an städtische Verbraucher verkauft werden dürfe, was seinen Umsatz schädige und ihn hinter konkurrierenden Diageo-Marken wie Casamigos und Don Julio zurückbleiben ließ.

Es sei gut für Diageos Geschäft, sich mit der Sprache der Vielfalt und Gleichheit zu verschleiern, aber es sei eine Lüge, schrieben die Anwälte von Combs. Auch wenn Diageo auffällig Bilder seiner schwarzen Partner in Werbematerialien und Pressemitteilungen einbaut, vermitteln seine Worte nur die Illusion von Inklusion.

Diageo antwortete einen Monat später und bezeichnete die Klage als böswillige Scheinklage eines Stars, der durch seine Partnerschaft fast eine Milliarde Dollar angehäuft hatte, nun aber weitere Milliarden herausholen wollte.

Diese Anschuldigungen seien nichts anderes als opportunistische Versuche, die Aufmerksamkeit der Presse zu erregen und das Gericht von der Tatsache abzulenken, dass die Klage des Klägers wegen Vertragsbruch völlig unbegründet sei, schrieben die Anwälte des Unternehmens. Diageo weist diese Vorwürfe kategorisch zurück.

Diageo forderte, den Fall einem privaten Schiedsverfahren zu unterziehen, und verwies auf eine Bestimmung in Diddys Partnerschaftsvertrag, die ihrer Meinung nach eine außergerichtliche Beilegung solcher Streitigkeiten vorsehe. Das Unternehmen argumentierte, dass, wenn Diddys hetzerische Rhetorik über Rassismus entfernt würde, der Fall nichts weiter als ein Streit um Gartensortengeschäfte sei, der geschlichtet werden müsse. Doch im September wies der Richter, der den Fall beaufsichtigte, dieses Argument zurück, was bedeutete, dass der Fall vor einem staatlichen Gericht weiterverhandelt worden wäre und die Verhandlung öffentlich wäre. Diageo war gerade dabei, Berufung gegen dieses Urteil einzulegen, als die Einigung erzielt wurde.

AKTUALISIEREN: Diese Geschichte wurde am 18. Januar um 18:12 Uhr aktualisiert. ET weist darauf hin, dass Diageo gegen das Urteil des Richters vom September Berufung eingelegt hat.

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